In der Schweiz sollten Ausländerinnen und Ausländer, die Sozialhilfe (Sozialhilfe) beantragen, wissen, dass dies Auswirkungen auf ihre Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung) haben kann.
Wenn eine ausländische Person über längere Zeit oder in erheblichem Umfang auf Sozialhilfe angewiesen ist, können die Behörden:
die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigern,
strengere Bedingungen festlegen,
oder in bestimmten Fällen die Bewilligung widerrufen.
Dies ist besonders wichtig bei folgenden Bewilligungen:
Aufenthaltsbewilligung B
Aufenthaltsbewilligung L
Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gelten in der Regel mildere Regeln, jedoch kann auch diese Bewilligung in schweren Fällen gefährdet sein.
Was sollte man tun?
Bevor jemand Sozialhilfe beantragt, empfiehlt es sich:
sich bei der Gemeinde oder beim Sozialamt zu informieren,
Beratung bei Migrationsberatungsstellen einzuholen,
oder zu prüfen, ob es andere Unterstützungsformen gibt, die die Aufenthaltsbewilligung nicht gefährden.
👉 Bevor eine Entscheidung getroffen wird, ist es immer wichtig, sich gut zu informieren, denn der Bezug von Sozialhilfe kann langfristig die Möglichkeit beeinflussen, in der Schweiz zu bleiben.